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Strafbarkeit von Freiern

Grundsatz: Legalität bei freiwilliger Prostitution

In der Schweiz – und damit auch im Kanton Bern – ist Prostitution legal, sofern sie freiwillig, volljährig, und im Rahmen der geltenden kantonalen und kommunalen Bestimmungen ausgeübt wird. Das bedeutet:
➡️ Freier machen sich grundsätzlich nicht strafbar, wenn sie sexuelle Dienstleistungen in Anspruch nehmen, die unter diesen Bedingungen erfolgen.

Strafbare Handlungen für Freier – Übersicht

Altersprüfung und Sorgfaltspflicht von Freiern

Freier haben eine Sorgfaltspflicht, sich zu vergewissern, dass die Person:

  • mindestens 18 Jahre alt ist,

  • freiwillig tätig ist,

  • nicht unter Zwang steht,

  • sich rechtmäßig in der Schweiz aufhält.

⛔ "Ich wusste es nicht" schützt nicht, wenn äussere Anzeichen Zweifel am Alter oder der Freiwilligkeit begründen.
✅ Freier müssen aktiv nachfragen, wenn Unsicherheiten bestehen.

 

Dokumentation von Vorfällen (z. B. Gewalt, Ausbeutung, Minderjährigkeit) kann als Beweismittel dienen und Betroffene schützen.

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