Strafbarkeit von Freiern
Grundsatz: Legalität bei freiwilliger Prostitution
In der Schweiz – und damit auch im Kanton Bern – ist Prostitution legal, sofern sie freiwillig, volljährig, und im Rahmen der geltenden kantonalen und kommunalen Bestimmungen ausgeübt wird. Das bedeutet:
➡️ Freier machen sich grundsätzlich nicht strafbar, wenn sie sexuelle Dienstleistungen in Anspruch nehmen, die unter diesen Bedingungen erfolgen.
Strafbare Handlungen für Freier – Übersicht

Altersprüfung und Sorgfaltspflicht von Freiern
Freier haben eine Sorgfaltspflicht, sich zu vergewissern, dass die Person:
-
mindestens 18 Jahre alt ist,
-
freiwillig tätig ist,
-
nicht unter Zwang steht,
-
sich rechtmäßig in der Schweiz aufhält.
⛔ "Ich wusste es nicht" schützt nicht, wenn äussere Anzeichen Zweifel am Alter oder der Freiwilligkeit begründen.
✅ Freier müssen aktiv nachfragen, wenn Unsicherheiten bestehen.
Dokumentation von Vorfällen (z. B. Gewalt, Ausbeutung, Minderjährigkeit) kann als Beweismittel dienen und Betroffene schützen.
