«Ausgebeutet. Illegalisiert. Kiminalisiert», FIZ Podium - Aktionswoche gegen Menschenhandel
Aktualisiert: 3. Nov. 2023

Im Rahmen der Aktionswoche gegen Menschenhandel, die um den 18. Oktober, dem Europäischen Tag gegen Menschenhandel, stattfand, organisierte die FIZ (Fachstelle Frauenhandel und Frauenmigration) einen höchst aufschlussreichen Talk zum drängenden Thema Kriminalisierung der Opfer.
Wir waren am 24. Oktober in der Photobastei in Zürich dabei. Der Talk versammelte Experten und Juristen, um die vielschichtigen Probleme im Kampf gegen Menschenhandel zu erörtern und Lösungsansätze zu entwickeln.
IM GESPRÄCH: Rebecca Angelini (ProCoRe), Ruth Eigenmann (Juristin und Beraterin FIZ), Stephanie Motz (Rechtsanwältin) und Regula Müller (Rechtsanwältin) moderiert von Brigitte Hürlimann (Juristin und Journalistin).
Im Folgenden fasse ich sehr gerne die Schlüsselpunkte und Erkenntnisse aus diesem spannendem Podiumsgespräch für euch zusammen:
WIESO WERDEN SO WENIG TÄTER VERURTEILT? - Strafmassnahmen und ihre Unzulänglichkeiten
Es wurde hervorgehoben, dass die derzeitigen Strafmassnahmen in Fällen von Menschenhandel oft als unzureichend empfunden werden. In einem konkreten Beispiel wurde eine 12-monatige Strafe vor dem Obergericht erwähnt, wobei bereits 3-4 Monate in Untersuchungshaft verbüsst wurden und danach nur eine sehr kleine rest-Haftstrafe tatsächlich abgesessen wurde.
HERAUSFORDERUNGEN UM TÄTER ZUR RECHENSCHAFT ZU ZIEHEN:
1. Fehlende Anklagen und Ängste der Opfer
Die Diskussion beleuchtete die Tatsache, dass es zu wenigen Anklagen kommt, und dies hat mehrere Gründe. Opfer von Menschenhandel haben oft Angst vor einer Strafverfolgung und zögern daher, gegen die Täter auszusagen. Dies geschieht nicht zuletzt aus Sorge um ihre Familien im Ausland, da in solchen Fällen der Schutz nicht immer gewährleistet werden kann.
2. Bedeutung der Aussage der Betroffenen
Die Zeugenaussagen der Betroffenen spielen eine entscheidende Rolle, aber der Druck, Geld zu verdienen, die Sorge um die Familie und die unsichere Aufenthaltsrechtslage hindern viele daran, aus der Ausbeutungssituation auszutreten oder ein Strafverfahren zu eröffnen.
3. Mafia-ähnliche Strukturen und Verschleppung von Gerichtsverfahren Die Veranstaltung unterstrich die Schwierigkeit, Menschenhandelsbanden zu bekämpfen, insbesondere wenn sie mafiaähnliche Strukturen aufweisen. In vielen Fällen werden die untersten Hierarchiestufen erwischt, während die Hintermänner die Gerichtsverfahren effektiv verzögern und die Ankläger folglich die Kosten für die Strafverfolgung nicht tragen können.
4. Rollenumkehr und Doppelrolle
In vielen Fällen kommt es zu einer dramatischen Rollenumkehr, in der Menschenhandelsopfer plötzlich als Täter:Innen in Bagatelldelikten angesehen werden.
Non-Punishment-Prinzip und dessen mangelnde Anwendung in der Schweiz Die Anwesenden betonten die Bedeutung des Non-Punishment-Prinzips, das in internationalen Menschenhandelskonventionen verankert ist und besagt, dass Menschenhandelsopfer nicht bestraft werden dürfen.
In der Schweiz ist diese Bestimmung jedoch weitgehend unbekannt und wird nicht berücksichtigt, obwohl die Schweiz die entsprechenden Abkommen unterzeichnet hat.
Politische Herausforderungen und Änderungsbedarf Die politischen Massnahmen hinken hinterher, und es besteht dringender Änderungsbedarf, um Menschenhandelsopfern angemessene Rechte und Schutz zu gewähren. Dabei wurden konkrete Lösungsansätze vorgeschlagen:
Die Verankerung des Non-Punishment-Prinzips im Gesetz.
Ein Prozess zur Identifikation von Menschenhandelsopfern, einschließlich ihres Rechtsstatus und ihrer Berechtigung zur psychischen Betreuung.
Das Recht für die Opfer auf Verbleib in der Schweiz.
Sensibilisierung und die Rolle der Polizei Es wurde betont, dass die Sensibilisierung entscheidend ist, insbesondere in Bezug auf die Polizei, die in vielen Fällen Sexarbeiterinnen fälschlicherweise als Täterinnen betrachtet.
WEITERE THEMEN
Rekrutierung von Kindern und mangelnde Unterstützung männlicher Opfer
Besondere Aufmerksamkeit wurde auf die Rekrutierung von Kindern im Ausland (auch für Diebstahl, Drogenkriminalität, etc.) und die Tatsache gelegt, dass es in der Schweiz keine angemessenen Regelungen für männliche Opfer von Menschenhandel gibt.
Uneinheitliche kantonale Massnahmen Die Diskussion schloss mit dem Aufruf zur Notwendigkeit einheitlicher Massnahmen auf nationaler Ebene.
Abschliessend sei darauf hingewiesen, dass während des Talks die dringende Notwendigkeit von Veränderungen in der Gesetzgebung und der politischen Herangehensweise hervorgehoben wurde, um die Rechte von Menschenhandelsopfern zu schützen und die Kriminalisierung zu bekämpfen. Insbesondere im Zusammenhang mit dem Migrationsgesetz. Es bleibt viel zu tun, um diese drängende gesellschaftliche Herausforderung anzugehen und das Leid der Betroffenen zu lindern.


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